PatientInnen mit privater
Krankenversicherung
Leistungen für Heilmittel nach ärztlicher Verordnung (z. B.
Manuelle Therapie, Krankengymnastik) werden entsprechend der
aktuell gültigen Honorarvereinbarung abgerechnet, die Sie beim
ersten Termin ausgehändigt bekommen. Je nachdem wie Ihr
Versicherungsvertrag gestaltet ist, werden die Leistungen Ihrer
Verordnung von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.
Auch ohne ärztliche Verordnung können die Leistungen im Rahmen einer Heilpraktiker-Behandlung in Anspruch genommen werden. Diese werden nach der aktuellen Version des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet.
PatientInnen mit gesetzlicher
Krankenversicherung
Bei sanus
manu können keine gesetzlichen Kassenleistungen
in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich ist es aber möglich, alle angebotenen Behandlungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür richten sich nach der aktuell gültigen Honorarvereinbarung bzw. nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Osteopathie
Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung, wird
aber durch einige gesetzliche und private Versicherungen
teilweise erstattet.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Sachbearbeiter, ob und
unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung die
Behandlungskosten für Osteopathie anteilig erstattet.
Eine aktuelle Aufstellung finden Sie auch hier:
Kostenerstattung für Osteopathie
sanus manu ist Partner der i-gb.
Inhaber der i-gb Karte können dadurch von Rabatten auf Selbstzahlerleistungen (z. B. Klassische Massage, Tape-Anlage etc.) profitieren. Bitte halten Sie zu Beginn Ihres Termins Ihre i-gb Karte bereit.