Privatpraxis für Physiotherapie
und Osteopathie Ines Sack

Patienten

Erstattung von Behandlungskosten

PatientInnen mit privater Krankenversicherung
Leistungen für Heilmittel nach ärztlicher Verordnung (z. B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik) werden entsprechend der aktuell gültigen Honorarvereinbarung abgerechnet, die Sie beim ersten Termin ausgehändigt bekommen. Je nachdem wie Ihr Versicherungsvertrag gestaltet ist, werden die Leistungen Ihrer Verordnung von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.

Auch ohne ärztliche Verordnung können die Leistungen im Rahmen einer Heilpraktiker-Behandlung in Anspruch genommen werden. Diese werden nach der aktuellen Version des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet.

PatientInnen mit gesetzlicher Krankenversicherung
Bei sanus manu können keine gesetzlichen Kassenleistungen in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich ist es aber möglich, alle angebotenen Behandlungen als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür richten sich nach der aktuell gültigen Honorarvereinbarung bzw. nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Osteopathie
Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung, wird aber durch einige gesetzliche und private Versicherungen teilweise erstattet.

Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Sachbearbeiter, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Versicherung die Behandlungskosten für Osteopathie anteilig erstattet.
Eine aktuelle Aufstellung finden Sie auch hier: Kostenerstattung für Osteopathie


sanus manu ist Partner der i-gb.

Inhaber der i-gb Karte können dadurch von Rabatten auf Selbstzahlerleistungen (z. B. Klassische Massage, Tape-Anlage etc.) profitieren. Bitte halten Sie zu Beginn Ihres Termins Ihre i-gb Karte bereit.